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Namibias Verfassung und Politisches System

Die Verfassungsgebende Versammlung, an der alle politischen Kräfte beteiligt waren, verabschiedete am 9. November 1990 einstimmig Namibias demokratische Verfassung. Sie garantiert den Bürgern umfassende Bürgerrechte und die Gleichheit aller Namibier vor dem Gesetz, bis dahin keine Selbstverständlichkeit. Auch Rede-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und des persönlichen Eigentums sowie das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit sind in der Verfassung verankert. Politisch wird Namibia eine säkulare Präsidialdemokratie mit einem Mehrparteiensystem und klassischer Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive, und Jurisdiktion.

Legislative (Gesetzgebung)
Die Legislative ist ein Zweikammerparlament bestehend aus Nationalversammlung (National Assembly) sowie Nationalrat (National Council). Die 72 Mitglieder der Nationalversammlung werden alle 5 Jahre vom Volk über Parteilisten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Zusätzlich werden 6 Mitglieder direkt vom Präsidenten ernannt.

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Foto: Die Nationalversammlung residiert im sogenannten "Tintenpalast" im Zentrum von Windhoek. Das Gebäude stammt in seiner ursprünglichen Form aus der deutschen Kolonialzeit und wurde 1913 eingeweiht. Der Name ist eine Anspielung auf die Tätigkeit der zahlreichen Schreiberlinge und Beamten, die in der Verwaltung beschäftigt waren. Bis heute wurde der Name beibehalten.
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Die Nationalversammlung verfügt über die alleinige gesetzgebende Gewalt und kann Entscheidungen der Regierung durch eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten aufheben. Der Nationalrat (National Council) umfasst 26 Mitglieder aus 13 verschiedenen Regionen Namibias. Diese regionalen Räte werden für jeweils 6 Jahre vom Volk gewählt und haben eine politisch beratende Funktion.

Exekutive (Regierung)
Der namibische Staatspräsident steht an der Spitze der Exekutive. Er wird direkt vom Volk für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und ist zugleich Staatsoberhaupt als auch Regierungschef der Republik Namibia. Der Präsident ernennt den Premierminister und die Mitglieder des Kabinetts, das aus 22 Ministern besteht.

Judikative (Rechtsprechung)
Die namibische Gerichtsbarkeit ist laut Verfassung unabhängig. Sie setzt sich aus drei gerichtlichen Instanzen zusammen, dem Supreme Court als höchste Berufungsinstanz, dem High Court und den Lower Courts.

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